Verlustvortrag
Was versteht man unter einem Verlustvortrag?
Bei einem Verlustvortrag handelt es sich um die Summe der Verluste, die in den abgelaufenen Geschäftsjahren/Veranlagungszeiträumen angefallen sind und nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden konnten. Diese Verluste können auf spätere Geschäftsjahre/Veranlagungszeiträume vorgetragen werden; im türkischen Steuerrecht ist der Verlustvortrag auf höchstens fünf Jahre begrenzt. Der Verlustvortrag ist sowohl unternehmensrechtlich als auch steuerrechtlich von Bedeutung.
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