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Revision

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Türkei

Was versteht man unter Revision?

In Steuerstreitigkeiten entscheiden in erster Instanz die Steuergerichte. Gegen Entscheidungen der Steuergerichte steht dem Steuerpflichtigen, sofern der Streitwert die gesetzlich vorgesehene Grenze übersteigt, das Rechtsmittel der Berufung an das Regionalverwaltungsgericht zur Verfügung; Entscheidungen unterhalb dieser Grenze sind endgültig. Gegen die im Berufungsverfahren ergangenen Entscheidungen des Regionalverwaltungsgerichts kann bei den Entscheidungen, die nach dem Verwaltungsprozessgesetz der Revision unterliegen, Revision an den Staatsrat (Danıştay) erhoben werden; welche Entscheidungen revisibel sind, bestimmt das Gesetz nach der Art des Rechtsstreits, der Natur der Entscheidung und nach Wertgrenzen. Im Revisionsverfahren prüft der Staatsrat die Entscheidung ausschließlich auf ihre Rechtmäßigkeit; Aufhebungsgründe sind insbesondere eine außerhalb der Zuständigkeit ergangene Entscheidung, die Rechtswidrigkeit der Entscheidung und die Verletzung von Verfahrensvorschriften. Die Frist für diese Rechtsmittel beträgt in der Regel dreißig Tage ab Zustellung der Entscheidung; die Wertgrenzen werden jährlich angepasst.

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