Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Was versteht man unter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine durch Vertrag begründete Gesellschaft mindestens zweier Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Sie ist keine juristische Person und daher nicht rechtsfähig und auch nicht insolvenzfähig. Wählen die Gesellschafter keine andere Gesellschaftsform, liegt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor. Sie hat eine Art Auffangfunktion. Im türkischen Recht ist sie als einfache Gesellschaft im Obligationengesetz geregelt.
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