Ausschreibung
Die Ausschreibung ist die Aufforderung des Auftraggebers an Interessenten zur Angebotslegung, wobei die nachgefragten Leistungen vorab detailliert beschrieben werden; die Aufforderung zur Angebotsabgabe ist grundsätzlich kein Angebot, sondern eine Einladung zur Angebotsstellung. Die genaue Bezeichnung der geforderten Leistungen in den Ausschreibungsunterlagen dient dazu, den Bietern die Erstellung vergleichbarer, konkreter Preisangebote zu ermöglichen. In der Praxis sind insbesondere Bauausschreibungen verbreitet, mit denen der Bauherr ausführende (Bau-)Unternehmen zur Angebotslegung auffordert. Für Ausschreibungen der Privatwirtschaft gilt Form- und Verfahrensfreiheit. Öffentliche Ausschreibungen unterliegen dagegen besonderen Gesetzen: Die Beschaffungen von Waren und Dienstleistungen sowie Bauleistungen der öffentlichen Hand sind im Gesetz Nr. 4734 über das öffentliche Vergabewesen geregelt; Ausschreibungen für Geschäfte des Staates wie Verkauf, Vermietung und die Bestellung beschränkter dinglicher Rechte richten sich nach dem Staatlichen Vergabegesetz Nr. 2886.
Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Immobilienrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kontakt aufnehmen