Konsumentenschutzgesetz (Verbraucherschutzgesetz)
Das türkische Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502, das 2014 in Kraft getreten ist (das erste Verbraucherschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1995), bezweckt wie der Name schon sagt den Schutz des Verbrauchers bei Geschäften mit Unternehmern, da der Konsument in diesem Verhältnis meist wirtschaftlich unterlegen ist oder auch mangelnde Rechtskenntnis hat. Wird in einem Vertrag zu Lasten des Verbrauchers von zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes abgegangen, so ist eine solche Vertragsklausel unwirksam.
Wichtige Normen des Gesetzes sind vor allem die Rücktrittsrechte des Konsumenten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (sog. Haustürgeschäften) und bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, aber auch die Regelungen betreffend unzulässige (missbräuchliche) Vertragsklauseln bei Verbrauchergeschäften sowie die Wahlrechte bei mangelhaften Waren und Dienstleistungen sind von großer praktischer Bedeutung.
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