Juristische Person
Was versteht man unter einer juristischen Person?
Juristische Personen sind Gebilde, die nicht Mensch sind, aber dennoch von der Rechtsordnung als selbständiger Träger von Rechten und Pflichten anerkannt werden. Privatrechtliche juristische Personen sind zB alle körperschaftlich organisierten Gesellschaften wie AG und GmbH sowie Stiftungen und Vereine. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind zB der Staat, die Provinzsonderverwaltungen, die Gemeinden und öffentliche Einrichtungen wie Universitäten und Berufskammern.
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