Gefundene Begriffe
Aktie und Aktienurkunde
Aktiengesellschaft
Aktivierung
Asset Deal
Ausschreibung
Bankgeheimnis
Baurecht
Beglaubigung
Betriebsvermögensvergleich
Bezugsrecht
Buchführungspflicht
Buchwert / -ansatz
Dienstbarkeit
Dividende
Doppelbesteuerung
Doppelte Buchführung
Due Diligence
Eigenkapital
Eigentumsfreiheitsklage
Eigenverbrauch
Einzelunternehmen
Gebührengesetz
Generalversammlung
Genussrecht
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GmbH (Limited şirket)
Grundbuch
Grundbuchseinsicht
Hauptversammlung
Immobilienertragsteuer
Juristische Person
Kapitalerhöhung
Kapitalgesellschaft
Kollektivgesellschaft
Kommanditgesellschaft
Konkludent
Konsumentenschutzgesetz (Verbraucherschutzgesetz)
Liquidation
Maklervertrag
Mietvertrag
Natürliche Person
Negatives Eigenkapital
Nennwert
Personengesellschaft
Pfandrecht
Progression
Reallast
Revision
Rückstellung
Share Deal
Stille Gesellschaft (Innengesellschaft)
Stille Reserve
Verbot der Einlagenrückgewähr
Verlustvortrag
Verschmelzung
Vinkulierung (Beschränkung der Aktienübertragung)
Vorkaufsrecht
Vorstand
Wandelanleihe
Share Deal
Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.
Was versteht man unter einem Share Deal?
Der Share Deal (Anteilserwerb) ist eine Form des Unternehmenskaufs. Beim Share Deal werden nur die Anteilsrechte am Unternehmensträger und nicht die einzelnen Gegenstände des Unternehmens erworben.
Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Gesellschaftsrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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