Mietvertrag
Was versteht man unter einem Mietvertrag?
Das türkische Obligationengesetz fasst Miete und Pacht in den Bestimmungen über den Mietvertrag zusammen. Für beide gibt es Sonderbestimmungen für den Fall der Insolvenz des Mieters. Gemeinsames charakteristisches Merkmal ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Bei der Miete überlässt der Vermieter dem Mieter den Gebrauch einer Sache oder den Gebrauch zusammen mit der Nutzung ihrer Erträge gegen Entgelt (zB Überlassung einer Wohnung, eines Fernsehgerätes, eines PKW). Bei der Pacht werden dem Pächter der Gebrauch einer ertragbringenden Sache oder eines Rechts und der Bezug ihrer Früchte gegen Entgelt überlassen (zB die Überlassung eines Unternehmens oder eines Bauernhofs zur Bewirtschaftung).
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