Eigenverbrauch
Was versteht man unter Eigenverbrauch?
Als Eigenverbrauch bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht herkömmlicher Weise Leistungen für unternehmensfremde Zwecke. Der Eigenverbrauch unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer. Hintergrund der Steuerpflicht des Eigenverbrauchs ist, dass ein geltend gemachter Vorsteuerabzug neutralisiert werden soll, damit ein Unternehmer keinen steuerlichen Vorteil gegenüber einem Nichtunternehmer hat. Nach türkischem Recht gilt die Entnahme steuerbarer Gegenstände aus dem Unternehmen für unternehmensfremde Zwecke, gleich in welcher Weise, als Lieferung; auch die unentgeltliche Verwendung der Leistungen des Unternehmens für den privaten Bedarf des Inhabers, des Personals oder anderer Personen ist grundsätzlich steuerbar; für bestimmte dem Personal gewährte Leistungen sieht die Umsatzsteuerpraxis Ausnahmen vor. Bei diesen unentgeltlichen Umsätzen bemisst sich die Steuer nach dem Vergleichswert (marktüblichen Wert).
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