A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Begriffe finden

Bankgeheimnis

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Türkei

Was versteht man unter dem Bankgeheimnis?

Das Bankgeheimnis verbietet Kreditinstituten, Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit ihren Kunden anvertraut wurden, zu offenbaren oder zu verwerten. Personen, die Geheimnisse der Banken oder ihrer Kunden aufgrund ihrer Stellung oder Tätigkeit erfahren, dürfen diese nur den gesetzlich ausdrücklich ermächtigten Stellen offenbaren; diese Pflicht besteht nach Beendigung der Stellung oder Tätigkeit fort, und ihre Verletzung ist strafbewehrt. Die wichtigsten Ausnahmen sind Auskunftsersuchen der gesetzlich ermächtigten Stellen, insbesondere der Justizbehörden, der Steuerverwaltung, der Finanzaufsichtsbehörden und der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (MASAK).

International hat die Türkei den Informationsaustausch nach den OECD-Standards übernommen: Neben den Informationsaustauschklauseln der Doppelbesteuerungsabkommen werden Finanzkontoinformationen mit den teilnehmenden Staaten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit nach dem Common Reporting Standard (CRS) automatisch ausgetauscht. Beim Informationsaustausch auf Ersuchen sind Ermittlungen „ins Blaue" (sogenannte fishing expeditions) nicht zulässig; Auskunftsersuchen müssen hinreichend konkret sein.

Contact Icon

Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Steuerrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontakt aufnehmen