Betriebsvermögensvergleich
Was versteht man unter Betriebsvermögensvergleich?
Der Betriebsvermögensvergleich ist eine Gewinnermittlungsmethode. Diese erfolgt anhand eines Vermögensvergleiches, und zwar durch die Ermittlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Entnahmen dürfen den Unterschiedsbetrag nicht vermindern und Einlagen dürfen den Unterschiedsbetrag nicht erhöhen, da nur betrieblich veranlasste Wertzugänge und Wertabgänge im Vermögensvergleich berücksichtigt werden. Nach türkischem Recht wird der gewerbliche Gewinn der nach dem Bilanzierungsgrundsatz buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen, insbesondere aller Handelsgesellschaften, durch den Betriebsvermögensvergleich ermittelt; auch der Gewinn der Körperschaftsteuerpflichtigen wird nach den Vorschriften über den gewerblichen Gewinn, also nach dieser Methode, bestimmt. Für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns sind die Bewertungsvorschriften des Steuerverfahrensgesetzes sowie die Abzugs- und Hinzurechnungsregeln der Steuergesetze maßgeblich; die handelsrechtlichen Vorschriften über die Bücher sind für die Buchführungsordnung von Bedeutung.
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