Buchführungspflicht
Was versteht man unter Buchführungspflicht?
Nach türkischem Recht ist jeder Kaufmann verpflichtet, die Handelsbücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage seines Unternehmens klar ersichtlich zu machen. Kapitalgesellschaften und die übrigen Handelsgesellschaften führen ihre Bücher stets nach dem Bilanzierungsgrundsatz; natürliche Personen als Kaufleute unterliegen je nach den im Steuerverfahrensgesetz vorgesehenen Schwellenwerten der Bilanzierung oder der Betriebskontenrechnung. Nicht von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht erfasst sind die Angehörigen der freien Berufe, die ein Berufsgewinnbuch führen, sowie Handwerker und Kleingewerbetreibende, die nicht als Kaufleute gelten. Für bestimmte Rechtsträger bestehen Sonderbestimmungen; so ist die Rechnungslegung der Stiftungen und der Vereine in den einschlägigen Sondervorschriften geregelt.
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