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Doppelbesteuerung

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Türkei

Was versteht man unter Doppelbesteuerung?

Ist ein Sachverhalt dem Steuerzugriff verschiedener Staaten ausgesetzt, so kann es zur Doppelbesteuerung kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Steuerpflichtiger Wohnsitze in verschiedenen Staaten hat, da Steuerrechtsordnungen zur Begründung der persönlichen Steuerpflicht meist an diesen anknüpfen. Die Begründung eines Wohnsitzes in der Türkei, ebenso wie grundsätzlich ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in einem Kalenderjahr, führt zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, sodass sämtliche Einkünfte unabhängig davon, in welchem Staat diese erzielt werden, dem Besteuerungsanspruch der Türkei unterliegen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein und desselben Sachverhaltes schließen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen ab; die Türkei verfügt über ein umfangreiches Abkommensnetz. Existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen, so sehen die innerstaatlichen Vorschriften die Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Grenzen vor. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bedienen sich Doppelbesteuerungsabkommen entweder der Anrechnungsmethode oder der Befreiungsmethode.

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