Eigentumsfreiheitsklage
Mit der Eigentumsfreiheitsklage kann der besitzende Eigentümer einer Sache Störungen Dritter, die unbefugt in das Eigentumsrecht eingreifen, abwehren. Der Kläger muss dabei sein Eigentumsrecht und auch den Eingriff des Beklagten beweisen. Die Eigentumsfreiheitsklage ist auf Wiederherstellung des vorigen Standes und bei aktueller Gefährdung oder wenn Wiederholungsgefahr besteht, auf Unterlassung zukünftiger Störungen gerichtet.
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