A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Begriffe finden

Gebührengesetz

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Türkei

Was versteht man unter Gebührengesetz?

Die Gebührenpflicht von Rechtsgeschäften, Schriften und Amtshandlungen ist im türkischen Recht in zwei Gesetzen geregelt. Das Stempelsteuergesetz Nr. 488 besteuert die im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften errichteten Papiere: Verträge, Verpflichtungserklärungen, Bürgschafts- und Sicherheitenurkunden sowie ähnliche Schriften werden, sofern sie in der dem Gesetz beigefügten Tabelle Nr. 1 aufgeführt sind und keine Befreiung eingreift, mit ihrer Unterzeichnung, je nach Gegenstand zu proportionalen oder festen Sätzen, stempelsteuerpflichtig; Anknüpfungspunkt ist die Errichtung einer Urkunde. Das Gebührengesetz Nr. 492 regelt demgegenüber die Gebühren, die für staatliche Leistungen und Amtshandlungen erhoben werden; die wichtigsten sind die Gerichts-, Notariats-, Grundbuch- und Katastergebühren sowie die Konsulats- und Passgebühren.

Contact Icon

Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Steuerrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontakt aufnehmen