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Immobilienertragsteuer

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Türkei

Was versteht man unter Immobilienertragsteuer?

Einkünfte natürlicher Personen aus der Veräußerung von Grundstücken außerhalb eines Betriebsvermögens unterliegen als Wertzuwachsgewinne der Einkommensteuer. Grundlegende Voraussetzung der Besteuerung ist die Haltefrist: Mit Ausnahme unentgeltlich (durch Schenkung oder Erbschaft) erworbener Grundstücke ist der Gewinn steuerpflichtig, wenn das Grundstück innerhalb von fünf Jahren nach der Anschaffung veräußert wird; Veräußerungen nach Ablauf der Fünfjahresfrist unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich grundsätzlich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den unter den gesetzlichen Voraussetzungen indexierten Anschaffungskosten; der den jährlich angepassten Freibetrag übersteigende Teil des Gewinns wird im Wege der Jahressteuererklärung nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert. Gehört das Grundstück zu einem Betriebsvermögen, gelten für den Veräußerungsgewinn die Vorschriften über den gewerblichen Gewinn. Daneben wird bei der Übertragung von Grundstücken sowohl vom Erwerber als auch vom Veräußerer eine Grundbuchsgebühr erhoben.

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