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Reallast

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Türkei

Was versteht man unter einer Reallast?

Die Reallast ist ein beschränktes dingliches Recht, das den Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, einem Berechtigten etwas zu geben oder zu leisten, wobei er hierfür allein mit diesem Grundstück haftet. Der Berechtigte kann die Leistung vom jeweiligen Eigentümer des Grundstücks fordern. Die Leistung kann verschieden ausgestaltet sein und tritt in der Praxis meist in Form wiederkehrender Leistungen auf (zB Dienstleistung, Leistung von Produkten des belasteten Grundstücks). Kommt dieser seiner Leistungspflicht nicht nach, so kann der Berechtigte seine Forderung nur durch Verwertung des belasteten Grundstücks durchsetzen. Die Reallast wird im Grundbuch bei der belasteten Liegenschaft eingetragen, somit ist sie gegen jeden (späteren) Eigentümer der betreffenden Liegenschaft durchsetzbar. Im Gegensatz zur Reallast, bei der ein Anspruch auf Leistung besteht, gibt es noch Dienstbarkeiten, bei denen der Berechtigte Anspruch auf Duldung oder Unterlassung hat.

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