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Verlustvortrag

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Türkei

Was versteht man unter einem Verlustvortrag?

Bei einem Verlustvortrag handelt es sich um die Summe der Verluste, die in den abgelaufenen Geschäftsjahren/Veranlagungszeiträumen angefallen sind und nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden konnten. Diese Verluste können auf spätere Geschäftsjahre/Veranlagungszeiträume vorgetragen werden; im türkischen Steuerrecht ist der Verlustvortrag auf höchstens fünf Jahre begrenzt. Der Verlustvortrag ist sowohl unternehmensrechtlich als auch steuerrechtlich von Bedeutung.

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